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Ostarbeiterabzeichen - Kennzeichnung von sowjetischen Zwangsarbeiter*innen während des Nationalsozialismus

Die Geschichte des Ostarbeiterabzeichens für sowjetische Zwangsarbeiter*innen Autorin Luna Griebel

Datum: 14.12.2025

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OST-Abzeichen welches 1942 eingeführt wurde und bis Kriegsende bestand [Bild 1]

Als der Einsatz ziviler Arbeitskräfte aus der Sowjetunion begann, wurden am 20. Februar 1942 die sogenannten „Ostarbeitererlasse“ herausgegeben. Dort wurde die neue Bezeichnung „Ostarbeiter“ erstmals öffentlich verkündet und geregelt. Dabei wurde auch das oben gezeigte OST-Abzeichen eingeführt, es war verpflichtend. Es sollte auf der rechten Brustseite angebracht werden und bestand aus einem hochstehenden Rechteck von 70 mm x 77 mm und zeigte bei 10 mm breiter weißer Umrandung auf blauem Grund in weißer Schrift das Kennwort "Ost". 

Die Einführung erfolgte durch die Gestapo in Absprache mit den Betrieben, welche Ostarbeiter beschäftigten. In Berlin mussten dafür 0,10 RM für jedes Abzeichen (heute etwa 0,47€) an die Polizeikasse in Berlin-Mitte an der Karlstraße gezahlt werden. Anschließend erhielten die Betriebe dann für die Quittung über die Auszahlung an die Polizeikasse von der Abteilung II des Polizeipräsidiums Berlin an der Burgstraße 29-30 das Ostarbeiterabzeichen ausgestellt. Zwischenlösungen konnten unter bestimmten Einschränkungen genutzt werden, wenn die Auslieferung des Abzeichens sich verzögerte oder aus anderen Gründen die Ausstellung erst später möglich war. 

Im Juni 1944 wurde die Kennzeichnung verändert, eine Maßnahme um unter anderem die Arbeitsleistung der Ostarbeiter zu steigern . Die neue Kennzeichnung sollte die ursprüngliche Nationalität wieder nennen, und es wurden drei Abzeichen für Russen, Belarussen und Ukrainer eingeführt. Die letzte öffentliche Bekanntmachung für die neuen Ostarbeiterzeichen für die Stadt Berlin findet sich im Dienstblatt des Berliner Magistrats vom 25. Januar 1945 und beschreibt die bereits im Juni 1944 verkündeten Abzeichen wie folgt (Zitat):

 

Die im Reichsgebiet befindlichen Ostarbeiter und Ostarbeiterinnen haben auf dem linken Oberarm eines jeden als Oberkleidung dienenden Kleidungsstücks ein mit ihrer jeweiligen Kleidung festverbundenes Volkstumsabzeichen stets sichtbar zu tragen. Das Volkstumsabzeichen besteht aus einem ovalen Sonnenblumenkranz, der
a)    Bei den ukrainischen Volkstumsangehörigen den Dreizack,
b)    Bei den weißruthenischen Volkstumsangehörigen Ähre und Zahnrad,
c)    Bei den russischen Volkstumsangehörigen das Andreaskreuz
umschließt. Das Volkstumsabzeichen ist den Landesfarben angepasst und bei den Ukrainern blau-gelb, bei den Weißruthenen weiß-rot, bei den Russen weiß-blau-rot gehalten.

Das alte Ostarbeiterabzeichen blieb weiterhin bestehen für Ostarbeiter die „arbeitsmäßig, politisch usw. nachteilig in Erscheinung getreten sind“, wie die Gestapo Berlin beschreibt.

Es gab Sonderregelungen, Abzeichen die in Ergänzung zum Ostarbeiterabzeichen für bestimmte Personen getragen wurden, regionale Unterschiede und temporär genutzte Prototypen, beispielsweise in Großbetrieben, welche hier nicht weiter erläutert werden sollen.
 

[Text Ende]

 

Bild Nr. 1: Wikipedia

Quellenangaben können bei der Autorin über das Kontaktformular angefragt werden.

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